Hilfe bei Cybermobbing: Arbeitsblatt zum Vortrag
Hilfe bei Cybermobbing: Arbeitsblatt zum Vortrag
Diese Unterlage gehört zum Vortrag „Cybermobbing – Hol dir Hilfe“ und unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, die wichtigsten Inhalte festzuhalten und Handlungsmöglichkeiten für ihren digitalen Alltag zu entwickeln.
Zu Beginn beantworten die Schülerinnen und Schüler Leitfragen zu den einzelnen Kapiteln. Sie beschäftigen sich damit, wie Cybermobbing entstehen und sich durch Mitlesen, Reaktionen und Weiterleiten ausbreiten kann. Die im Vortrag genannten Zahlen zeigen, wie viele junge Menschen betroffen sind. Die Schülerinnen und Schüler überlegen außerdem, welche Gründe hinter dem Verhalten der Täter stecken können.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, was Betroffene konkret tun können. Dazu gehören das Sichern von Beweisen, das Blockieren und Melden von Angriffen sowie das Gespräch mit einer vertrauten Person. Die Schülerinnen und Schüler wählen drei Schritte aus, die sie einer betroffenen Person zuerst empfehlen würden, und begründen ihre Entscheidung. Dabei sollte deutlich werden: Niemand muss Cybermobbing allein bewältigen.
Das Kapitel zu rechtlichen Folgen erklärt den Unterschied zwischen Strafmündigkeit und zivilrechtlicher Verantwortung. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafrechtlich verurteilt werden können, kann ihr Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen andere rechtliche Folgen haben. Das Beispiel aus dem Vortrag hilft, diesen Unterschied zu verstehen.
Zum Abschluss lernen die Schülerinnen und Schüler zwei Möglichkeiten kennen, mit belastenden Gedanken und Inhalten umzugehen: freies Schreiben und einen bewussten Umgang mit dem eigenen Social-Media-Feed. Eine persönliche Schreibübung sollte freiwillig bleiben und nicht eingesammelt oder vor der Klasse vorgelesen werden. Sie ersetzt keine Unterstützung durch andere Menschen, kann aber dabei helfen, Gedanken zu ordnen.
Bei diesem Thema muss niemand eigene Erfahrungen vor der Klasse erzählen. Rückfragen und Gespräche sollten freiwillig bleiben. Wenn Schülerinnen oder Schüler während oder nach dem Vortrag Gesprächsbedarf zeigen, sollte ihnen eine vertrauliche Ansprechperson angeboten werden.




















